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Projektförderung
Mit der KS:BAM-Projektförderung unterstützen wir kulturelle Bildungsprojekte in Schulen und Kitas in der Stadt und im Landkreis Bamberg.
Ziel ist es, Kindern frühzeitig und unkompliziert Zugang zu Kunst, Kultur und kreativem Arbeiten zu ermöglichen – direkt im Alltag von Schule und Kita.
Der Weg zur Förderung
Von der Projektidee über die Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel
Projekt planen
Die Schule oder die Kita plant ein kulturelles Bildungsprojekt gemeinsam mit einem/r externen Kulturpartner:in.
Antrag stellen
Der Förderantrag (Download) muss vor Projektbeginn eingereicht werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Rückmeldung erhalten
Sie erhalten die Bewilligung oder Absage per E-Mail. Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern.
Projekt umsetzen
Das Projekt wird im regulären Schul- oder Kitaalltag durchgeführt.
Mittel abrufen
Um den Zuschuss zu erhalten, muss ein Kosten- und Finanzierungsnachweis (Download) eingereicht werden. Der Zuschuss wird innerhalb von bis zu vier Wochen ausgezahlt.
Kulturelle Bildung in Schule & Kita stärken
Kulturelle Bildung lebt von Begegnung, Austausch und kreativem Tun.
Die KS:BAM-Projektförderung unterstützt Schulen und Kitas dabei, gemeinsam mit externen Kulturpartner:innen kulturelle Bildungsprojekte umzusetzen und fest im Schul- oder Kitaalltag zu verankern.
Durch die Förderung erhalten Kinder niedrigschwelligen Zugang zu kulturellen Angeboten und können in Workshops selbst kreativ werden. Gleichzeitig erleichtert der Zuschuss Lehr- und pädagogischen Fachkräften die Planung und Umsetzung dieser Projekte.
- Kulturelle Bildungsprojekte im regulären Schul- und Kitaalltag
- Zusammenarbeit mit externen Kulturpartner:innen
- Eigene Fördermittel für Stadt und Landkreis Bamberg
- Max. 2.000 € pro Einrichtung und Kulturpartner:in je Schul-/Kitajahr
Fragen zur Projektförderung?
Lisa Hauke
lisa.hauke@stadt.bamberg.de
0951 87-1416
Wichtige Dokumente (Downloads):
Noch Fragen?
Antragstellung & Abwicklung
Wer kann einen Antrag auf Projektförderung stellen?
Antragsberechtigt sind Schulen und Kitas in der Stadt Bamberg sowie im Landkreis Bamberg. Der Antrag muss von der Bildungseinrichtung gestellt werden.
Muss der Antrag vor Projektbeginn gestellt werden?
Ja. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn des Projekts eingereicht werden.
Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.
Wie werden die Anträge bearbeitet?
Die Anträge werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Projektplanung.
Sie erhalten die Bewilligung oder eine Absage per E-Mail.
Wie funktioniert der Mittelabruf nach Projektende?
Die Schule oder Kita begleicht zunächst alle Projektkosten selbst.
Der KS:BAM-Zuschuss wird nach Projektende ausgezahlt.
Dazu reichen Sie innerhalb von drei Monaten nach Projektende den ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsnachweis mit allen Belegen ein.
An wen wird der Zuschuss ausgezahlt?
Der Zuschuss wird ausschließlich ausgezahlt an:
die antragstellende Schule oder Kita oder
eine Lehrkraft bzw. pädagogische Fachkraft dieser Einrichtung
Eine Auszahlung an Kulturpartner:innen ist nicht möglich.
Was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten vom Antrag abweichen?
Sind die förderfähigen Gesamtkosten niedriger als ursprünglich angenommen, reduziert sich ggf. auch der Zuschuss (maximal 60 %).
Sind die förderfähigen Gesamtkosten höher, bleibt es bei der in Aussicht gestellten Fördersumme.
Förderlogik & Projektanforderungen
Welche Projekte sind grundsätzlich förderfähig?
Gefördert werden kulturelle Projekte, die in Kooperation zwischen einer Schule oder Kita mit externen Kulturpartner:innen im regulären Schul- oder Kitaalltag durchgeführt werden.
Ziel ist es, kulturelle Bildung im Schul- oder Kitaalltag zu verankern und damit niedrigschwellig möglichst viele Kinder zu erreichen.
Welche Projekte werden nicht gefördert?
Nicht gefördert werden unter anderem:
Projekte ohne kulturell-kreativen Schwerpunkt
(z. B. reine Präventions-, Umwelt-, Ernährungs- oder Demokratieprojekte)Projekte in den Ferien (bei Schulen) oder am Wochenende
Abschlussfahrten oder Schullandheimaufenthalte
Angebote ausschließlich für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte oder Eltern
Außerdem gilt:
Es werden nicht ausschließlich und nicht automatisch alle Projekte aus der KS:BAM-Datenbank finanziell unterstützt.
Kann ein Projekt gleichzeitig von Stadt und Landkreis Bamberg gefördert werden?
Nein. Eine Doppelförderung durch Stadt und Landkreis Bamberg ist ausgeschlossen.
Es gibt jeweils einen eigenen Fördertopf für Stadt und Landkreis.
Wie oft kann eine Schule oder Kita eine Förderung beantragen?
Eine Bildungsreinrichtung kann max. 2.000 € Gesamtförderung im Schul-/Kitajahr erhalten. Dies gilt pro Schultyp (z. B. Grund- und Mittelschule am selben Ort zählen je als eine Bildungseinrichtung).
Damit die Fördermittel auch auf die Kulturpartner:innen möglichst gleichmäßig verteilt werden, gilt für diese ebenso eine Höchstgrenze von 2.000 € im Schul-/Kitajahr jeweils für die Stadt und für den Landkreis.
Kosten, Förderhöhe & Öffentlichkeitsarbeit
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind:
Honorar-, Material- und Fahrtkosten für Kulturpartner:innen
Eintritts- oder Ticketkosten für kulturelle Angebote und Einrichtungen
Fahrtkosten für Kinder und Jugendliche, wenn das Projekt außerhalb der Einrichtung stattfindet
Gibt es Sonderregelungen für bestimmte Anbieter?
Ja. Für einzelne Kulturpartner:innen gelten Sonderregelungen in Bezug auf die Förderhöhe.
Dies betrifft:
Zirkus Giovanni (10 € pro Kind)
Chapeau Claque (40 % der förderfähigen Gesamtkosten)
Theater Kuckucksheim (nur Theater, nicht Bauernhof)
Dirk Bayer (kein Elternabend)
Welche Kosten sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind insbesondere:
Einmalige Anschaffungen der Schule oder Kita (z. B. technisches Equipment, Bücher)
Personalkosten der Schule oder Kita
Reine Fahrtkosten ohne Projektbezug
Druckkosten
Verpflegung und Übernachtung
Wie hoch ist die Förderung pro Projekt?
Gefördert werden:
bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtkosten
maximal 800 € je Projekt
und nie mehr als der tatsächliche Fehlbetrag
Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Welche Pflichten gibt es bei der Öffentlichkeitsarbeit?
Die Förderung durch den KS:BAM muss bei der Öffentlichkeitsarbeit der Bildungseinrichtung genannt werden. Das entsprechende Logo erhalten Sie mit der Bewilligungs-E-Mail.
Bei Veröffentlichungen in sozialen Medien nutzen Sie bitte #ksbam oder verlinken Sie uns.
Können Projektfotos veröffentlicht werden?
Ja, sehr gerne. Der KS:BAM dokumentiert die Vielfalt der geförderten Projekte auf der Website und in sozialen Medien.
Bitte senden Sie:
Bilder im JPG-Format
mindestens 800 × 800 Pixel
mit Copyright-Angabe
und Freigabe der Urhebenden
Wenn Personen abgebildet sind, bitten wir um eine Bestätigung, dass diese bzw. deren Eltern mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
Kooperationspartner:innen & Fördergebende