Projektförderung

Mit der KS:BAM-Projektförderung unterstützen wir kulturelle Bildungsprojekte in Schulen und Kitas in der Stadt und im Landkreis Bamberg.
Ziel ist es, Kindern frühzeitig und unkompliziert Zugang zu Kunst, Kultur und kreativem Arbeiten zu ermöglichen – direkt im Alltag von Schule und Kita.

Der Weg zur Förderung

Von der Projektidee über die Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel

Kulturelle Bildung in Schule & Kita stärken

Kulturelle Bildung lebt von Begegnung, Austausch und kreativem Tun.
Die KS:BAM-Projektförderung unterstützt Schulen und Kitas dabei, gemeinsam mit externen Kulturpartner:innen kulturelle Bildungsprojekte umzusetzen und fest im Schul- oder Kitaalltag zu verankern.

Durch die Förderung erhalten Kinder niedrigschwelligen Zugang zu kulturellen Angeboten und können in Workshops selbst kreativ werden. Gleichzeitig erleichtert der Zuschuss Lehr- und pädagogischen Fachkräften die Planung und Umsetzung dieser Projekte.

Noch Fragen?

Antragstellung & Abwicklung

Antragsberechtigt sind Schulen und Kitas in der Stadt Bamberg sowie im Landkreis Bamberg. Der Antrag muss von der Bildungseinrichtung gestellt werden.

Ja. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn des Projekts eingereicht werden.
Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.

Die Anträge werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Projektplanung.

Sie erhalten die Bewilligung oder eine Absage per E-Mail.

Die Schule oder Kita begleicht zunächst alle Projektkosten selbst.
Der KS:BAM-Zuschuss wird nach Projektende ausgezahlt.

Dazu reichen Sie innerhalb von drei Monaten nach Projektende den ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsnachweis mit allen Belegen ein.

Der Zuschuss wird ausschließlich ausgezahlt an:

  • die antragstellende Schule oder Kita oder

  • eine Lehrkraft bzw. pädagogische Fachkraft dieser Einrichtung

Eine Auszahlung an Kulturpartner:innen ist nicht möglich.

  • Sind die förderfähigen Gesamtkosten niedriger als ursprünglich angenommen, reduziert sich ggf. auch der Zuschuss (maximal 60 %).

  • Sind die förderfähigen Gesamtkosten höher, bleibt es bei der in Aussicht gestellten Fördersumme.

Förderlogik & Projektanforderungen

Gefördert werden kulturelle Projekte, die in Kooperation zwischen einer Schule oder Kita mit externen Kulturpartner:innen im regulären Schul- oder Kitaalltag durchgeführt werden.

Ziel ist es, kulturelle Bildung im Schul- oder Kitaalltag zu verankern und damit niedrigschwellig möglichst viele Kinder zu erreichen.

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Projekte ohne kulturell-kreativen Schwerpunkt
    (z. B. reine Präventions-, Umwelt-, Ernährungs- oder Demokratieprojekte)

  • Projekte in den Ferien (bei Schulen) oder am Wochenende

  • Abschlussfahrten oder Schullandheimaufenthalte

  • Angebote ausschließlich für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte oder Eltern

Außerdem gilt:
Es werden nicht ausschließlich und nicht automatisch alle Projekte aus der KS:BAM-Datenbank finanziell unterstützt.

Nein. Eine Doppelförderung durch Stadt und Landkreis Bamberg ist ausgeschlossen.

Es gibt jeweils einen eigenen Fördertopf für Stadt und Landkreis.

Eine Bildungsreinrichtung kann max. 2.000 € Gesamtförderung im Schul-/Kitajahr erhalten. Dies gilt pro Schultyp (z. B. Grund- und Mittelschule am selben Ort zählen je als eine Bildungseinrichtung).

Damit die Fördermittel auch auf die Kulturpartner:innen möglichst gleichmäßig verteilt werden, gilt für diese ebenso eine Höchstgrenze von 2.000 € im Schul-/Kitajahr jeweils für die Stadt und für den Landkreis. 

Kosten, Förderhöhe & Öffentlichkeitsarbeit

Förderfähig sind:

  • Honorar-, Material- und Fahrtkosten für Kulturpartner:innen

  • Eintritts- oder Ticketkosten für kulturelle Angebote und Einrichtungen

  • Fahrtkosten für Kinder und Jugendliche, wenn das Projekt außerhalb der Einrichtung stattfindet

Ja. Für einzelne Kulturpartner:innen gelten Sonderregelungen in Bezug auf die Förderhöhe. 

Dies betrifft:

  • Zirkus Giovanni (10 € pro Kind)

  • Chapeau Claque (40 % der förderfähigen Gesamtkosten)

  • Theater Kuckucksheim (nur Theater, nicht Bauernhof)

  • Dirk Bayer (kein Elternabend)

Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • Einmalige Anschaffungen der Schule oder Kita (z. B. technisches Equipment, Bücher)

  • Personalkosten der Schule oder Kita

  • Reine Fahrtkosten ohne Projektbezug

  • Druckkosten

  • Verpflegung und Übernachtung

Gefördert werden:

  • bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtkosten

  • maximal 800 € je Projekt

  • und nie mehr als der tatsächliche Fehlbetrag

Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Die Förderung durch den KS:BAM muss bei der Öffentlichkeitsarbeit der Bildungseinrichtung genannt werden. Das entsprechende Logo erhalten Sie mit der Bewilligungs-E-Mail.

Bei Veröffentlichungen in sozialen Medien nutzen Sie bitte #ksbam oder verlinken Sie uns.

Ja, sehr gerne. Der KS:BAM dokumentiert die Vielfalt der geförderten Projekte auf der Website und in sozialen Medien.

Bitte senden Sie:

  • Bilder im JPG-Format

  • mindestens 800 × 800 Pixel

  • mit Copyright-Angabe

  • und Freigabe der Urhebenden

Wenn Personen abgebildet sind, bitten wir um eine Bestätigung, dass diese bzw. deren Eltern mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

Kooperationspartner:innen & Fördergebende

Coming soon

Wir arbeiten aktuell an einer neuen Projektdatenbank. Sie wird in einigen Wochen online gestellt.
In der Zwischenzeit stehen wir für Fragen zu Kulturpartner:innen und Projekten gerne persönlich zur Verfügung.

Vielen Dank für dein Verständnis!